Krankheiten 
                und Verletzungen hinterlassen Folgen. Das können Narben sein,
                aber auch gravierende körperliche und seelische Beeinträchtigungen. 
                Sie führen zum Teil zu schweren Auswirkungen auf die familiäre 
                und berufliche Situation. Häufig besteht dann der Bedarf, 
                die von dem Betroffenen vorgetragenen Beschwerden und Funktionseinschränkungen 
                für die unterschiedlichsten Auftraggeber zu dokumentieren 
                und ihren Schweregrad festzustellen. Dies ist die Aufgabe der 
                Gutachtenstelle im Annastift. Sie wird geleitet von Dr. med. Hans 
                Püschmann, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. 
                
              Auftraggeber 
                sind überwiegend Amtsgerichte, Landgerichte, Sozialgerichte,
                Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Die Beauftragung durch 
                Betroffene selbst muss in der Regel abgelehnt werden, da die dann 
                gefertigten Gutachten als Parteigutachten vor Gericht selten Bestand 
                haben. Ein besonderer Schwerpunkt der Gutachtenstelle ist die 
                Beurteilung von ärztlichen Behandlungsfehlern (so genannte Kunstfehler). Diese Gutachten 
                werden in Zusammenarbeit mit den Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen 
                der Ärztekammern gefertigt.